Parità salariale nell’attribuzione di mandati
Contenuto
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Diesen Verfassungsgrundsatz wollen die Stadt Bern und die Stadt Zürich in all ihren Wirkungsfeldern konsequent umsetzen. Mit der Unterzeichnung der Charta zur Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bestätigten die Stadt Bern und die Stadt Zürich ihr entsprechendes Engagement. Seit mehreren Jahren überprüfen die Stadt Bern und die Stadt Zürich die Einhaltung der Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe an Dritte. Stichprobenkontrollen werden bei Unternehmen durchgeführt, die im Rahmen des Beschaffungswesens einen Zuschlag für einen städtischen Auftrag erhalten haben, sowie bei Organisationen mit städtischen Leistungsverträgen.
Obiettivo
Sicherstellung Einhaltung der Lohngleichheit bei der Auftragsvergabe (Beschaffungswesen, Leistungsvereinbarungswesen).
Responsabilità
Città di Berna, Città di Zurigo
Partners
-
Stato
Permanente
Stato di attuazione
Die Stadt Zürich führt weiterhin jährlich 10-12 Stichproben zur Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit bei auftragnehmenden Unternehmen im Beschaffungswesen durch.
Weitere Informationen siehe https://www.stadt-zuerich.ch/beschaffung
Im Rahmen eines Pilotprojekts erprobte die Stadt Zürich 2023–2024 erstmals «risikobasierte Lohngleichheitskontrollen» bei Subventions- und Leistungsvereinbarungen. Der Prozess sieht bei einer hohen Risikoeinstufung basierend auf eingereichten Selbstnachweisen mit einem nachweislich rechtskonformen wissenschaftlichen Überprüfungsinstrument (beispielsweise Logib) risikobasierte Lohngleichheitskontrollen vor. Anfang 2025 wurde Bilanz gezogen .
Stadt Bern: Zuschlagsempfänger*innen sind seit 1. Februar 2022 verpflichtet, die Einhaltung der Lohngleichheit nachzuweisen. Ab 2024 sind auch alle Leistungsvertragspartner*innen der Stadt Bern verpflichtet, bei Vertragsabschluss einen Lohngleichheitsnachweis vorzulegen. Sowohl im Beschaffungs- als auch im Leistungsvertragswesen werden zudem (risikobasierte) Stichkontrollen durchgeführt. Die Kontrollserie 2025 umfasste 10 Kontrollen.
Tappe principali e calendario
Stadt Zürich bis mindestens 2022, danach erneuter Stadtratsbeschluss / Stadt Bern bis 2023, danach erneuter Gemeinderatsbeschluss
Basi legali
vigenti
BV, GlG, Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) i.V. mit
Stadt Zürich : KV/ZH, Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO), Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadt Zürich für die Beschaffung von Gütern, den AGB für Dienstleistungsaufträge sowie den AGB für Dienstleistungsaufträge und Güter, Verhaltenskodex und Firmenprofil.
Stadt Bern: Kantonales Gesetz und Verordnung über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBG, IVöBV), Gemeindeordnung (GO), Verordnung über das Beschaffungswesen der Stadt Bern (VBW), Reglement und Verordnung für die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte und den Abschluss von Leistungsverträgen (UeR, UeV)
Basi legali
da istituire
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Indicatori e obiettivi quantitativi
Anzahl Kontrollen pro Jahr
Stadt Bern: 8 - 10
Stadt Zürich: 12
Altre basi
Aktionsplan der Stadt Bern 2023 – 2026 (siehe www.bern.ch/aktionsplangleichstellung)
Gleichstellungsplan der Stadt Zürich 2019 – 2022 (siehe www.stadt-zuerich.ch/gleichstellungsplan)
Risorse
Intern
Campo d'azione
Vita professionale e pubblica Misure dei comuni e delle città
In che misura la Confederazione, i Cantoni o i Communi sono coinvolti nell’applicazione della misura?
Koordiniertes Vorgehen mit standardisiertem Verfahren mit Bund und Kantonen und Städten, die Kontrollen durchführen.