Legge federale sull’imposizione individuale
Contenuto
Einführung der Individualbesteuerung, d.h. Eheleute werden in steuerlicher Hinsicht nicht mehr als Wirtschaftsgemeinschaft betrachtet und gemeinsam besteuert. Neu soll jede Person ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern. Die Individualbesteuerung gilt sowohl für den Bund als auch die Kantone und Gemeinden.
Obiettivo
Zivilstandsunabhängige Besteuerung und damit auch Beseitigung der "Heiratsstrafe", d.h. der steuerlichen Mehrbelastung von Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen, Stärkung der Erwerbsanreize für Zweitverdiener (in der Regel Frauen), Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann.
Responsabilità
Amministrazione federale delle contribuzioni AFC, Dipartimento federale delle finanze DFF
Partners
Kantonale Steuerverwaltungen, die die direkte Bundessteuer veranlagen und beziehen (Art. 2 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer; DBG, SR 642.11)
Stato
Completato
Stato di attuazione
Die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» und des Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative wurde am 21. Februar 2024 vom Bundesrat verabschiedet zu Handen des Parlamentes (24.026).
Die parlamentarische Behandlung hat im Frühjahr 2024 begonnen. Das Parlament hat das Bundesgesetz in der Schlussabstimmung vom 20. Juni 2025 angenommen. Das Initiativkomitee hat die Volksinitiative bedingt zurückgezogen. Gegen das Gestetz wurde das Kantons- und das Volksreferendum ergriffen. Deshalb kommt es am 8. März 2026 zur Volksabstimmung.
Tappe principali e calendario
2021: BRB zu Auslegeordnung zur Individualbesteuerung, Bericht wird den beiden WAK zur Diskussion vorgelegt
2022: Vernehmlassung zur Individualbesteuerung
2024: Verabschiedung Botschaft zur Individualbesteuerung
2025: Schlussabstimmung im Parlament
Basi legali
vigenti
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), SR 642.14
Basi legali
da istituire
Das DBG und das StHG werden angepasst, um die Individualbesteuerung einzuführen.
Indicatori e obiettivi quantitativi
Individuelle Besteuerung Eheleute, Beseitigung "Heiratsstrafe", Stärkung Erwerbsanreize für Zweitverdiener (in der Regel Frauen), Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann.
Altre basi
In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen.[1]
Risorse
noch unbekannt
Campo d'azione
Vita professionale e pubblica Il volume dell’attività professionale è ripartito più equamente tra donne e uomini e l’integrazione delle donne nel mercato del lavoro è cresciuta.
In che misura i Cantoni, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?
Die Kantone veranlagen und beziehen die direkte Bundessteuer für den Bund.
Da die Individualbesteuerung auch für die Kantone und Gemeinden gelten soll, müssen die Kantone ihre Gesetze und Informatik entsprechend anpassen.