Misura PAN CI 21

Sensibilizzazione e corso di formazione di specialisti per l’accessibilità a offerte di consulenza e sostegno nonché per le esigenze specifiche di vittime di violenza con disabilità.

3.C.II.21. Sensibilizzazione e corso di formazione di specialisti per l’accessibilità a offerte di consulenza e sostegno nonché per le esigenze specifiche di vittime di violenza con disabilità.

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenuto

Menschen mit Behinderung gehören zur Bevölkerungsgruppe mit einem überdurchschnittlich grossen Gewaltrisiko. Gemäss verschiedenen internationalen Studien sind sie häufiger den verschiedenen Gewaltformen ausgesetzt und erleiden zudem spezifische Gewalt, insbesondere, wenn sie im Alltag auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Sie können auch selber Gewalt ausüben, sei es aufgrund einer Behinderung oder nicht. In jedem Fall haben sie besondere Bedürfnisse beim Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten im Zusammenhang mit Gewalt. Diese Bedürfnisse betreffen sowohl materielle Aspekte (Zugänglichkeit von Beratungsräumlichkeiten oder Informationsmaterial) als auch immaterielle Aspekte (Zugang auch mit Begleitperson, was erfordert, dass die Fachperson der Beratungsstelle für das Thema Behinderung sensibilisiert ist und weiss, welche Angebote es für diese Betroffenengruppe gibt und an welche Fachstellen sie gegebenenfalls weiterverwiesen werden können, sowie fähig ist, mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen vorurteilsfrei und ohne unangemessene Verhaltensweisen [Infantilisierung, übermässiger Schutz usw.] zu kommunizieren). Die bestehenden Angebote und Fachpersonen sind nicht ausreichend darauf vorbereitet, diesen unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Frauen mit Behinderungen sind aufgrund der Häufung mehrerer benachteiligender Faktoren (Intersektionalität) besonders gefährdet und weisen spezifische Bedürfnisse auf. 

Obiettivo

2026 sind Massnahmen ergriffen zur Verbesserung der Zugänglichkeit zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Opfer von Gewalt und zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen, die mit Menschen mit Behinderung arbeiten.

Responsabilità

Ufficio federale per le pari opportunità delle persone con disabilità UFPD, Dipartimento federale dell'interno DFI, Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK

Partners

Kantone, BJ (BJ über die Finanzhilfen spezifisch für Ausbildung von Opferhilfefach­personen)

Stato

In corso

Stato di attuazione

2024: Austausch SODK/EBGB zum Thema hat stattgefunden

Tappe principali e calendario

Ende 2022: Formulieren konkreter Vorschläge zur besseren Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in Hilfs- und Unterstützungsangeboten.

2024: Austausch SODK/EBGB: Die SODK sondiert mögliche Gefässe, die sich für Sensibilisierungsarbeiten eigenen (CAS Opferhilfe, Praxisausbildung 24/7-Hotline). Weitere Massnahmen auf der Basis des Online-Hilfsmittels des EBGB (Massnahme 7)

Ende 2026: Opferhilfefachpersonen sind sensibilisiert für das Thema der Zugänglichkeit von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderungen und speziell für Frauen mit Behinderungen, die von Gewalt betroffen sind (als Opfer oder als Gewaltausübende). Es besteht ein Weiterbildungsangebot zu diesen Aspekten, das den Fachpersonen bekannt ist.


Basi legali
vigenti

OHG
BehiG
UN-BRK

Basi legali
da istituire

Nein

Indicatori e obiettivi quantitativi

Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3886 Roth vom 16.6.2023.

Altre basi

LAV / LDis / postulato Roth 20.3886 / Strategia Parità 2030

Risorse

Innerhalb der bestehenden Mittel.


Campo d'azione

Violenza di genere PAN CI: Priorità II. Formazione e perfezionamento di specialisti e volontari

In che misura i Cantoni, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?

Die Kantone sind in ihrer Zuständigkeit für die Opferhilfe-Beratungsstellen direkt betroffen.