Misura 2.1.2.1

Attuazione della legge federale concernente il miglioramento della conciliabilità

2.1.2.1. La legge federale concernente il miglioramento della conciliabilità tra attività lucrativa e assistenza ai familiari è attuata

Le informazioni sulle misure sono disponibili in tedesco o francese

Contenuto

Das Gesetz ist ein Mantelerlass, der verschiedene Gesetzesänderungen enthält. Die vorgesehenen Massnahmen ermöglichen es den betroffenen Personen, die Erwerbstätigkeit besser mit der Angehörigenbetreuung zu vereinbaren:
Ein vom Arbeitgeber bezahlter kurzer Urlaub, der es ermöglicht, der Arbeit fernzubleiben, um sich um Familienangehörige oder die/den Partnerin/Partner, mit der oder dem seit 5 Jahren ein gemeinsamer Haushalt besteht, zu kümmern. In diesem Fall hat der Arbeitnehmende Anspruch auf max. 3 Tage pro Ereignis, aber max. 10 Tage pro Jahr.

Ein langer, über die EO entschädigter Urlaub, der es den Eltern erlaubt, die Erwerbstätigkeit teilweise oder ganz zu unterbrechen, um sich um das gesundheitlich schwer beeinträchtigte Kind zu kümmern. In diesem Fall haben die Eltern Anspruch auf max. 14 Wochen Urlaub, der innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden kann. Der Urlaub kann am Stück oder tageweise bezogen werden. Er kann unter den Eltern aufgeteilt werden.
Eine Ausweitung der Betreuungsgutschriften in der AHV auf Fälle mit leichter Hilflosigkeit und auf Paare, die im gleichen Haushalt leben.
Eine Ausweitung der Hilflosenentschädigung der IV und des Intensivpflegezuschlags bei Minderjährigen im Falle eines Spitalaufenthaltes.

Obiettivo

Verbesserung der Situation von Eltern und betreuuenden Angehörigen

Responsabilità

Ufficio federale delle assicurazioni sociali UFAS, Dipartimento federale dell'interno DFI

Partners

-

Stato

Completato

Stato di attuazione

Das Gesetz ist am 1.7.2021 in Kraft getreten.

Tappe principali e calendario

Erster Teil ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten
1. Juli 2021: Inkrafttreten des 14-wöchigen Urlaubs
Jährliche Veröffentlichung von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Statistiken


Basi legali
vigenti

Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung, BBL 2019 8667

Basi legali
da istituire

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Indicatori e obiettivi quantitativi

Aufteilung der Urlaube nach dem Geschlecht

Altre basi

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Risorse

Non specificato


Campo d'azione

Conciliabilità e famiglia I congedi parentali, gli orari di lavoro favorevoli alla famiglia e la sicurezza sociale per i genitori e i familiari curanti sono estesi

In che misura i Cantoni, le Città o i Comuni sono coinvolti nell’applicazione della misura?

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